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IWB Nr. 7 vom Seite 231

Bundesrat stimmt Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben zu

Quelle: PM des BMF Nr. 15/2010 v. 26.3.2010

Der Bundesrat hat am dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften zugestimmt.

Aufgrund mehrerer bedeutender Entscheidungen des EuGH aus dem Jahr 2009 hatte sich Änderungsbedarf für das deutsche Steuerrecht u. a. in folgenden Bereichen ergeben:

  • Das Recht, eine staatliche Zulage zur Altersvorsorge [i]Riester-Rente(Riester-Rente) zu erhalten, wird daran gekoppelt, dass eine Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bezug einer inländischen Besoldung existiert (§ 10a Abs. 1 EStG).

  • Die Möglichkeit, die [i]Degressive Abschreibung auf Gebäudedegressive Abschreibung auf Gebäude in Anspruch zu nehmen, wird auf das EU-Ausland und den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet (§ 7 Abs. 5 EStG).

  • [i]Spenden an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland werden steuerlich anerkanntSpenden an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum werden künftig steuerlich anerkannt. Allerdings beschloss der Bundestag dazu eine Einschränkung: Bei noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen für Zeiträume vor 2007 sollen die Abzugshöchstbeträge nicht erhöht werden (§ 10b Abs. 1 EStG etc.).

  • Die steuerlichen Regelungen zur [i]Verlagerung betrieblicher Funktionen ins AuslandVerlagerung betrieblicher Funktionen ins Ausland wurden weiter geöffnet, so dass Verrechnungspreise auf der Grundlage einzel...

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