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IWB 7/2010 S. 227

Weißrussland | Massive Erhöhung der Grund- und Immobiliensteuer möglich

Durch Präsidentenerlass Nr. 143 vom 9.3.2010 erhalten die Kommunen das Recht, im Jahr 2010 die Basissätze der Grund- und Immobiliensteuer für Einzelunternehmer und andere natürliche Personen um bis zu 100 % zu erhöhen. Von dieser Regelung sind juristische Personen und Einzelunternehmer, die verschiedene staatliche Vergünstigungen erhalten, ausgenommen. Wenn sich die Immobilien außerhalb des Einzugsbereichs der Kommune befinden oder sich über mehrere Territorien erstrecken, wird der Steuersatz der Kommune angewandt, in deren Gebiet die Immobilie steuerlich erfasst ist. Handelt es sich um Immobilien ausländischer Organisationen, die in Weißrussland keine ständige Vertretung haben, ist das weißrussische Steuerorgan zuständig, bei dem die Leitung der Organisation erfasst ist.

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