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Versicherungsrecht | Ersatz für gestohlenes Navigationsgerät
Ein werkseitig eingebautes Navigationsgerät ist durch die Kfz-Versicherung mit dem Neubeschaffungswert zu ersetzen, wenn es für dieses Gerät keinen Gebrauchtteilemarkt gibt. Einen Abzug neu für alt hat das Gericht im Streitfall, der einen vier Jahre alten Mercedes mit Vollkaskoschutz betraf, nicht zugelassen. Der Umstand, dass bei Navigationsgeräten regelmäßig das Kartenmaterial auf den neuesten Stand gebracht werden muss, sei insofern nicht schadensmindernd in Ansatz zu bringen.