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BFH 24.02.2010 II R 57/08, NWB 15/2010 S. 1126

Abgabenordnung | Vorrang des Auskunftsersuchens gegenüber dem Vorlageverlangen

Nach dem darf das Finanzamt im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank im Regelfall erst dann die Vorlage von Kontoauszügen als Urkunden i. S. von § 97 AO verlangen, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nach § 93 AO nicht erteilt hat, wenn die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen.

Anmerkung:

Der Spielraum der Finanzbehörde beim Erlass von Maßnahmen zur Aufklärung des steuererheblichen Sachverhalts ist weit und erscheint mitunter grenzenlos. Immerhin enthält die AO aber einige Grundsätze, die das Finanzamt bei Erlass solcher Maßnahmen beachten muss. Einem von diesen Grundsätzen verschafft diese Entscheidung Beachtung, nachdem ihn das Finanzgericht als bloße Förmelei beiseite schieben wollte: Auskunftsersuchen habe...BStBl 2007 II S. 80

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