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Steuerberater und Kontierer – Beschäftigung ja, Zusammenarbeit nein
Berufsrechtliche Aspekte der Übertragung von Kontierungsarbeiten
[i]Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 2. Aufl. 2004, NWB Verlag Herne, ISBN 978-3-482-45412-7Mit Urteil v. - 4 A 2698/04 hat das OVG Nordrhein-Westfalen zwei Fragen entschieden: Zum einen ist es unzulässig, wenn ein Steuerberater mit einem Kontierer außerhalb der Beschäftigung des Kontierers als Angestellter oder freier Mitarbeiter des Steuerberaters zusammenarbeitet. Zum anderen ist die Steuerberaterkammer befugt, ihren Mitgliedern den entsprechenden Hinweis zu geben.
I. Sachverhalt
[i]Übertragung von Kontierungsarbeiten auf gewerbliche Kontierer oder KontierungsbürosEine Steuerberaterkammer belehrte ihre Mitglieder darüber, dass die Zusammenarbeit mit Kontierungsbüros berufsrechtlich unzulässig sei. Der Steuerberater sei zur eigenverantwortlichen, unabhängigen und verschwiegenen Berufsausübung verpflichtet und unterliege einem Verbot gewerblicher Tätigkeit. Daher dürfe er nicht mit einem gewerblichen Kontierungsbüro zusammenarbeiten. In dieser Belehrung sahen ein Unternehmen, das Finanzbuchhaltungssoftware entwickelt und vertreibt und als Franchisegeberin für gewerbliche Buchführungsbüros fungiert, sowie ein Kontierungsbüro einen Boykottaufruf für ihre Dienstleistungen. Sie verlangten von der Steuerberaterkammer Unterlassung der Belehrung und klagten bis zum OVG Nordrhein-Westfalen. Dort wandten sie ein, das Verhalten d...