Reise- und Bewirtungskosten
12. Aufl. 2010
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D. Aufwendungen der Selbstständigen für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb
I. Grundsätzliches
816 Die Aufwendungen von Gewerbetreibenden, Selbständigen i. S. d. § 18 EStG oder von Land- und Forstwirten für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte können grundsätzlich nur in Höhe einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Die rückwirkenden Änderungen, die durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale v. für Arbeitnehmer gelten, sind auch bei den Gewinneinkunftsarten zu beachten. Grundsätzlich. gilt der Ansatz der Entfernungspauschale (s. Rdn. 817) in gleicher Weise wie bei Arbeitnehmern (vgl. Rdn. 655 ff.). Zu Ausnahmen, die für bestimmte behinderte Menschen gelten, s. Rdn. 820.
Wegen der Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung vgl. Rdn. 648 ff.
817 Die vom ersten Kilometer zu berücksichtigende Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen km zwischen Wohnung und Betriebsstätte (s. Rdn. 826) 0,30 € und zwar für jeden (Arbeits-)Tag, an dem der Steuerpflichtige die Betriebsstätte aufsucht. Abziehbar sind jedoch höchstens 4 500 €. Diese Höchstgrenze gilt nicht, soweit der Steuerpflicht...