Reise- und Bewirtungskosten
12. Aufl. 2010
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C. Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
I. Einführung
654 In seiner Entscheidung vom hatte das BVerfG die zum eingeführte Regelung in § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG, nach der die Entfernungspauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer zu berücksichtigen ist, als verfassungswidrig verworfen. Der verfassungswidrige Zustand war rückwirkend zu beseitigen.
655 Der Gesetzgeber hat die vorläufige Regelung des Urteils durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom ersetzt. Damit wird die Gesetzeslage 2006 rückwirkend ab 2007 wieder fortgeführt und die Entfernungspauschale vom 1. ersten Kilometer an als Werbungskosten anerkannt. Außerdem sind auch höhere Aufwendungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrmittel wie auch Unfallkosten wieder als Werbungskosten abziehbar. Es gilt somit:
656 Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diese Aufwendungen werden grundsätzlich durch eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 € je Entfernungskilometer (s. Rdn. 662) abgegolten. Sie ist ohne jeden Nachweis bis zu 4 500 € im Kalenderjahr abziehbar. Auf die Höhe der tat...