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Heinz Richter, Franz Breuer, Ilona Knebel

Reise- und Bewirtungskosten

 Doppelte Haushaltsführung Entfernungspauschale Umzugskosten Kfz-Überlassung

12. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55392-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59312-3

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Reise- und Bewirtungskosten (12. Auflage)

A. Reisekosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer

I. Einführung

1. Grundsätzliches

1 Reisekosten können als Betriebsausgaben (s. Rdn. 9, 15) den Gewinn mindern oder als Werbungskosten (s. Rdn. 10, 15) bei den sog. Überschusseinkunftsarten (insbesondere bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) abgezogen werden. Privat veranlasste Reisekosten können ggf. als Sonderausgaben (vgl. Rdn. 24) oder als außergewöhnliche Belastung (s. Rdn. 25) berücksichtigt werden.

2 Dies ergibt sich aus der allgemeinen Betriebsausgabendefinition des § 4 Abs. 4 EStG, aus der allgemeinen Werbungskosten-Begriffsbestimmung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, aus § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG wegen des Sonderausgabenabzugs und § 33 Abs. 1 EStG wegen der außergewöhnlichen Belastungen. Darüber hinaus enthalten § 3 Nr. 13 bzw. Nr. 16 EStG Regelungen zum steuerfreien Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten ist gesetzlich eingeschränkt (§ 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG). Mit Ausnahme dieser vorstehend genannten Begriffe regelt das EStG selbst nicht näher, was Reisekosten sind und unter welchen Voraussetzungen sowie in welcher Höhe sie angesetzt werden können.

3 Die Einzelheiten für den Werbungskostenabzug bzw. die steuerfreie Arbeitgebererstattung sind für die Einkünfte ...