Arbeitshilfe - Stand: 30.03.2011

Ortbestimmung von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Gestellung von Rennmotorrädern und der Betreuung von Sportlern - Mustereinspruch

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1. Ist es für die Annahme einer „zusammenhängenden Tätigkeit” i.S.d. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG 1999 (Fassung ab 2000) bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. c 1. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG erforderlich, dass die Kosten der zu beurteilenden Leistung (hier: Rennsportservice - Betreuung, Organisation sowie Gestellung Rennmotorrad usw.) in den Preis der sportlichen Veranstaltung eingehen?

2. Ist die Regelung des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG 1999 (Fassung ab 2000) bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. c 1. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG auch auf Fälle anzuwenden, in denen lediglich Vorleistungen an die Teilnehmer (Sportler) erbracht werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
QAAAD-40572