Mineralölsteuervergütung in der Land- und Forstwirtschaft
Begrenzung der vergütungsfähigen Gasölmenge auf 10.000 Liter je Betrieb und Jahr verstößt nicht gegen das GG oder Gemeinschaftsrecht
Leitsatz
1. Die für Verbräuche ab 2005 eingeführte Begrenzung der vergütungsfähigen Verbrauchsmenge auf 10.000 Liter Gasöl je Kalenderjahr
und vergütungsberechtigtem Betrieb (§ 25 d Abs. 2 S. 3 MinöStG) ist nicht verfassungswidrig, sie verstößt insbesondere nicht
gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die unterschiedliche Behandlung von Betrieben mit einem begünstigten Gesamtverbrauch bis 10.000 Litern
Gasöl gegenüber solchen mit einem höheren Verbrauch ist durch tragfähige finanzpolitische Gründe gerechtfertigt.
2. Die oftmals fehlende Teilnahme von Landwirten am Straßenverkehr steht der Erhebung der Mineralölsteuer nicht entgegen und
begründet auch keinen zwingenden Grund für Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen.
3. Die Mengenbeschränkung des begünstigten Verbrauchs in § 25d Abs. 2 S. 3 MinöStG ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig.
Fundstelle(n): GAAAD-40558
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Sächsisches FG, Urteil v. 23.02.2010 - 7 K 1890/06
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