Voraussetzungen für einen umsatzsteuerlich selbstständigen Unternehmer
Leitsatz
1. Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Nichtselbstständig
tätig sind natürliche Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG, soweit sie in einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie
den Weisungen eines Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Maßgebend ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Kriterien
das Gesamtbild der Verhältnisse.
2. Für Selbstständigkeit sprechen insbesondere die Selbstständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, das Unternehmerrisiko
(Vergütungsrisiko), die Unternehmerinitiative, die Bindung nur für bestimmte Tage an den Betrieb und geschäftliche Beziehungen
zu mehreren Vertragspartnern (, BStBl II 1996, 493).
3. Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbstständig oder unselbstständig ist für die umsatzsteuerliche
Beurteilung ohne Bedeutung (vgl. , BFH/NV 2003, 1615).
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1259 Nr. 20 UStB 2010 S. 172 Nr. 6 MAAAD-40556
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Online-Dokument
FG München, Beschluss v. 14.01.2010 - 14 V 2234/09
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