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Anschaffungszeitpunkt bei einem Grundstück
Ein bebautes Grundstück ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgebend ist nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang (Bezug: § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 3 InvZulG 1999).
Maßgebend für den Anschaffungszeitpunkt im ertragsteuerrechtlichen und investitionszulagenrechtlichen Sinne ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Anschaffungszeitpunkt ist danach der Zeitpunkt der Lieferung des Wirtschaftsguts. Dies ist der Fall, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann (= Übergang von Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber). Die Besitzergreifung kann dabei durch Übergab...