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Bundesbank; | Basiszinssatz nach dem BGB und nach dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz ab

Aufgrund des § 247 Abs. 2 BGB gibt die Deutsche Bundesbank bekannt, dass sich der Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB zum von 3,62 % auf 2,57 % vermindert. Nach Art. 29 § 7 EGBGB tritt der Basiszinssatz des BGB (1) an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem DÜG v. (BGBl 1998 I S. 1242) und (2) an die Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank, soweit sie als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen in Rechtsvorschriften des Bundes auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts der Gerichte, in nach diesem Recht vorbehaltenem Landesrecht und in Vollstreckungstiteln und Verträgen aufgrund solcher Vorschriften verwendet werden. Weiter gibt die Deutsche Bundesbank aufgrund des § 1 Abs. 1 DÜG bekannt, dass sich der Basiszinssatz des DÜG, der seit 3,62 % beträgt, mit dem Beginn des auf 2,71 % vermindert (Mitt. Nr. 1005/2001 d...

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