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StuB 7/2010 S. 292

Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Werden im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht geleistet, hat die Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer einen Schadenersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 266a StGB, falls dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. Der Geschäftsführer kann sich in einem solchen Fall nicht auf eine Pflichtenkollision berufen ( NWB BAAAD-38089).

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