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KSR Nr. 4 vom Seite 11

Maßgeblichkeitsgrundsatz nach BilMoG

Aufgabe der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Axel Höhmann

Das BMF hat in einem neuen Schreiben zur Änderung des § 5 Abs. 1 EStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG v. , BGBl. I S. 1102, BStBl I S. 650) Stellung genommen.

Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde auch § 5 Abs. 1 EStG geändert. Danach ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechtes wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist an bestimmte Dokumentationspflichten geknüpft.

Die Neuregelung ist erstmals für nach dem endende Wirtschaftsjahre (also schon für den Jahresabschluss 2009) anzuwenden (§ 52 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB

Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Bei Gewerbetreibenden, die verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen (oder die dies freiwillig tun), ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrecht...

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