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Benachteiligung von ausländischen Aktienbeteiligungen europarechtswidrig
Negativer Aktiengewinn aus Investmentfonds steuerlich im Jahre 2001 anzuerkennen
Bei der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Investmentfonds kann der Anteilseigner einen negativen Aktiengewinn realisieren. Ein negativer Aktiengewinn entsteht, wenn auf Fondsebene per Saldo die Verluste aus Aktiengeschäften die positiven Erträge übersteigen. Nach § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG ist auf einen negativen Aktiengewinn auf Ebene des Anteilseigner § 3c Abs. 2 EStG (natürliche Person) oder § 8b Abs. 3 KStG (Körperschaft) anzuwenden. Der BFH hat dazu entschieden, dass § 40a Abs. 1 Satz im VZ 2001 auf negative Aktiengewinne, die auf Geschäften mit ausländischen Aktien basieren, wegen Verstoßes gegen die europarechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 56 EG nicht anzuwenden ist.
I. Besteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds
1. Transparente Besteuerung
Der Gesetzgeber hat sich bei der Besteuerung von Anteilsscheininhabern von Investmentfonds (Wertpapier-Sondervermögen) im Grundsatz für eine transparente Besteuerung entschieden. Während der Investmentfonds selbst insgesamt steuerbefreit ist, soll der Anteilsscheininhaber nach dem Grundsatz der transparenten Besteuerung annähernd so b...