Schätzung des angemessenen Preises von Bauleistungen einer GmbH auf einem Grundstück ihrer Gesellschafter anhand der von den
Gesellschaftern später erzielten Veräußerungsgewinne
Leitsatz
1. Erbringt eine GmbH Bauleistungen an ihre Gesellschafter und verlangt sie hierfür kein marktübliches (zu niedrieges) Entgelt,
so liegt eine vGA vor.
2. Hat die GmbH mit ihren Gesellschaftern einen Pauschalpreis für die Herstellung eines Vierfamilienhauses auf einem Grundstück
der Gesellschafter vereinbart, den angeforderten Bauträgervertrag nicht vorgelegt, auch ansonsten keine substantiierten Informationen
zur Preisbildung gegeben und haben die Ehegatten anschließend mit dem Verkauf der erstellten Wohnungen einen erheblichen,
im Wesentlichen nicht auf den Grund und Boden zurückzuführenden Gewinn erzielt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt
den marküblichen Preis der Bauleistungen der GmbH ausgehend von dem von den Gesellschaftern erzielten Veräußerungsgewinn geschätzt
und deswegen eine vGA angenommen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.