Keine Bindung an die Einigung bei der vorherigen Betriebsprüfung
vGA wegen überhöhter Mietzahlungen an Gesellschafter
Leitsatz
Vermietet der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH ein Grundstück zu einem weit überhöhten Mietpreis,
so dass bereits bei einer vorherigen Betriebsprüfung (Vor-Bp) der Mietpreis durch Schätzung gemindert wurde und stellt sich
im Anschluss an eine Fremdvermietung heraus, dass auch die Schätzung viel zu hoch erfolgte, hat die Einigung über die angemessene
Miethöhe im Zuge der Vor-Bp keine Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume und die – sich an den Werten der
Vor-Bp orientierenden – Mietzahlungen an den Gesellschafter führen, soweit sie aufgrund der konkret erzielten Fremdmieten
als unangemessen anzusehen sind, zu verdeckten Gewinnausschüttungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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