Widerruf der Bestellung als Steuerberaterin wegen Vermögensverfalls
Leitsatz
1. Die Bestellung einer Steuerberaterin ist bei durch das Insolvenzgutachten festgestelltem Vermögensverfall gem. § 46 Abs.
2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung
gegeben sind bzw. ob die Bereinigung der desolaten wirtschaftlichen Situation gelingen wird (hier: hohe Verschuldung im sechsstelliger
Höhe, auf Schätzungen beruhende eigene Steuerschulden, mehrfacher Verstoß gegen Berufspflichten).
2. Auf die Ursachen des Vermögensverfalls, etwa ob die Klägerin ihre wirtschaftliche Lage verschuldet hat, oder die Tatsache,
dass unter ihren Gläubigern keine Mandanten sind, kommt es nicht an.
3. Im Streitfall hat die Steuerberaterin nicht überzeugend dargetan, dass die Interessen der Auftraggeber durch ihren Vermögensverfall
nicht gefährdet sind. Hierfür obliegt ihr jedoch die Darlegungs- und Feststellungslast.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAD-40226
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 21.01.2009 - 6 K 1472/06
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