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Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen (§ 37b EStG)
Die Regelung in § 37b EStG ist eine neue Pauschalierungsmöglichkeit für Sachbezüge. Mit dieser eingeführten Norm wird eine befreiende Übernahme der Lohn- und Einkommensteuer durch den Geber für den Empfänger möglich. Anzuwenden ist die Vorschrift für alle Sachzuwendungen, die nach dem getätigt wurden.
I. Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer
1. Anwendungsbereich
§ 37b Abs. 1 Satz 1 EStG regelt die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen – demzufolge keine Barzuwendungen – an Nichtarbeitnehmer. Zuwendungsempfänger können demnach Dritte unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. AG, GmbH, Aufsichtsräte, Verwaltungsratsmitglieder, sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden, Geschäftspartner, deren Familienangehörige und Arbeitnehmer Dritter) sein. Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Betriebe gewerblicher Art und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Durch die Inanspruchnahme des Pauschalierungswahlrechts wird der Zuwendende zum Steuerpflichtigen i. S. des § 33 AO, das bedeutet, dass er die pauschale Einkommensteuer schuldet, auch dann,...