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Arbeitsrecht | Urlaubsabgeltung bei unterjähriger Kündigung des Beschäftigten
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch des ausscheidenden Arbeitnehmers automatisch in einen Abgeltungsanspruch um (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Dieser Anspruch ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub i. S. von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfasst den gesamten tatsächlichen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung noch nicht erfüllt ist, also jedenfalls auch einen höheren tariflichen Anspruch. Ist einzelvertraglich keine abweichende Vereinbarung getroffen, besteht ein Abgeltungsanspruch für den verbleibenden Gesamturlaub. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer zum 15. Juli wirksam gekündigt; daher bestand mangels abweichender Regelung im Arbeitsvertrag ein Abgeltungsanspruch für den verbliebenen Gesamtjahresurlaub – einschließlich der Urlaubst...