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Regierungsentwurf zum Umwandlungsrecht
[i]Ziel:
Weniger Aufwand und Kosten bei UmwandlungenDas BMJ hat einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt. Dieser
Entwurf sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von
Unternehmen vor. Dies wirkt sich besonders bei der Umstrukturierung von
Aktiengesellschaften aus.
Geplant ist
insbesondere:
die Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll, z. B. durch Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Wege und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten;
bei der Verschmelzung einer 100 %igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft in weiteren Fällen auf einen Hauptversammlungsbeschluss zu verzichten;
eine Modifizierung des Squeeze-out im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer 90 %igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft;
die Möglichkeit zu schaffen, Prüfungen nach dem Umwandlungs- und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverständigen durchführen zu lassen.
[i] www.bmj.bund.de/files/-/4443/RefE_drittes_gesetz_aenderung_umwandlungsgesetz.pdfDer vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes wurde am den Bundesländern und Verbänden...