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Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-40129 Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz – SozVersStabG) wurden u. a. aus Bundesmitteln „Geldspritzen” für die Arbeitslosenversicherung und für die gesetzliche Krankenversicherung in Gesetzesform gegossen. Außerdem wurden die Freibeträge für Bezieher von Leistungen bei „Hartz IV” angehoben, soweit es um einzusetzendes Altersvorsorgevermögen (Lebensversicherungsverträge) geht. All diese Maßnahmen waren im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 bereits angekündigt worden.
Arbeitslosenversicherung
[i]„Geldspritze” durch Umwandlung eines Darlehens in ZuschussSoweit es in dem neuen Gesetz um die Arbeitslosenversicherung (Rechtsmaterie des SGB III) geht, wurde eine neue Übergangsnorm (§ 434t SGB III) geschaffen. Darin ist die Umwandlung eines aus dem Bundeshaushalt an die Bundesagentur für Arbeit gewährten Darlehens in einen Zuschuss geregelt, wobei auf bestimmte Rahmenbedingungen abgestellt wird, die gegen Ende des Jahres 2010 für diese Umwandlung gegeben sein müssen. Damit sollen die mit der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 u...