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Von Ehegatten sukzessive betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer
[i] Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAD-39892 In seinem Urteil v. - IV R 21/08 NWB RAAAD-35590 hat sich der IV. Senat des BFH mit der Frage befasst, nach welchem Maßstab von Ehegatten getragene, als Sonderbetriebsausgaben zu qualifizierende Aufwendungen für zwei sukzessive und jeweils gemeinsam betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer auf beide Nutzer aufzuteilen sind und was aus dem vom BFH vertretenen Objektbezug der Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer folgt.
Zuordnung der Aufwendungen
[i]Zuordnungsmaßstäbe ...Als Sonderausgaben zu qualifizierende Aufwendungen für ein von Ehegatten gemeinsam betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer sind den Nutzern nicht nach dem Verhältnis ihrer zeitlichen Nutzungsanteile zuzuordnen. Handelt es sich bei dem Arbeitszimmer um einen Raum in einem von den Eheleuten selbst bewohnten, ihnen jeweils zur Hälfte gehörenden Einfamilienhaus, sind die Ehegatten hinsichtlich der [i]... bei EinfamilienhausHerstellungskosten für das Arbeitszimmer jeweils entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zur AfA auf die Hälfte der Herstellungskosten berechtigt; der gleiche Zuordnungsmaßstab gilt für anteilige [i]Zuordnungsmaßstab MiteigentümeranteileDarlehenszinsen und Energiekosten. Aufwendungen für Ausstattungsgegenstände eines solchen Arbeitszimmers sind g...