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Verdeckte Gewinnausschüttungen und Abgeltungsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-39891 Schon bisher war die steuerliche Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen sowohl bei der Kapitalgesellschaft als auch beim empfangenden Anteilseigner mit Problemfeldern behaftet. Mit Einführung der Abgeltungsteuer erlangt der Kapitalertragsteuerabzug für Vorgänge ab 2009 eine völlig neue Bedeutung. Mit Einbehalt der Kapitalertragsteuer von dem Gläubiger zugewendeten Erträgen soll dessen Besteuerung grds. abschließend vollzogen werden. Gerade bei verdeckten Gewinnausschüttungen ist der Einbehalt von Kapitalertragsteuer jedoch keineswegs der Regelfall. Welche Bedeutung hat also die Abgeltungsteuer für verdeckte Gewinnausschüttungen?
Verdeckte Gewinnausschüttungen
Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften stellen, abgesehen von Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, beim empfangenden Anteilseigner Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und zwar unabhängig davon, ob sich die Ausschüttungen per se als solche zu erkennen geben (offene) oder ob sie bewusst oder unbewusst die gesellschaftsrechtliche Veranlassung nicht erkennen lassen, d. h. die Einkommensverwendung wird durch vorgeschobene schuldrechtliche Lieferungs- und Leistungsbeziehun...