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Zivilrecht; | amtliche Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in der seit dem geltenden Fassung als Neufassung v. im BGBl 2002 I S. 45 bekannt gemacht worden. Ebenfalls neu gefasst wurde die Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung) v. (BGBl 2002 I S. 342). Beide Neufassungen werden in der NWB-Textausgabe ,,Wichtige Gesetze des Wirtschaftsprivatrechts'' berücksichtigt, die Ende des Monats in 4. Auflage erscheint.