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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: Aufnahme von Bonusregelungen in Rechnungen

Jede Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG bestimmte Pflichtangaben aufweisen. Fehlen diese, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug streichen. Was viele Unternehmer nicht wissen: Auch jede im Voraus vereinbarte Entgeltminderung muss auf der Rechnung angegeben werden, sofern diese nicht bereits im Entgelt selbst berücksichtigt ist. Ob dies auch für Entgeltminderungen durch Rabatte gilt, die von einer bestimmten Jahresmenge abhängig sind, muss der BFH klären.

Mehr als sechs Jahre ist es schon wieder her, dass der Gesetzgeber in letzter Minute die EU-Rechnungsrichtlinie durch das Steueränderungsgesetz 2003 in nationales Recht umgesetzt hat. Seit 2004 gelten bei der Umsatzsteuer die neuen Regeln, die bekanntlich gravierende Auswirkungen für den Vorsteuerabzug haben. Wie bei nahezu jeder Gesetzesänderung wurde uns ein Abbau an Bürokratie versprochen. Das genaue Gegenteil ist eingetreten. Die Formvorschriften wurden weiter verschärft.

Was die Pflichtangaben in Rechnungen angeht, möchten wir Ihnen einen lesenswerten Aufsatz in der Zeitschrift BBK des NWB Verlages empfehlen. BBK steht für Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung. Sie finden den Aufsatz auf der Daten...

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