Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers
Leitsatz
Ein vorübergehender Gehaltsverzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers zum Zwecke der Bewältigung einer wirtschaftlichen
Ausnahmesituation der GmbH führt auch bei vertraglicher Verknüpfung der Pensionszusage mit den Aktivbezügen nicht zwangsläufig
zum Wegfall des Pensionsanspruchs. Im Einzelfall kann für diese Fallkonstellation eine vertragliche Lücke bestehen, welche
im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist. Besteht nach dem Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung der
Pensionsanspruch vorläufig fort, dann liegt insoweit keine Überversorgung unter dem Gesichtspunkt einer sogen. Nur-Pension
vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2010 S. 953 Nr. 16 DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 21 DStRE 2010 S. 782 Nr. 13 EFG 2010 S. 889 Nr. 11 EStB 2010 S. 306 Nr. 8 KÖSDI 2010 S. 16985 Nr. 6 AAAAD-39848
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 11.02.2010 - 1 K 3/05
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