Keine vorab entstandenen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei unklarer Nutzung eines unbebauten Grundstücks
Leitsatz
Aufwendungen für ein unbebautes Grundstück können nicht als vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
abgezogen werden, wenn das Grundstück zwar als Baugrundstück ausgewiesen ist, aus den äußeren Umständen aber nicht erkennbar
ist, dass die Überlegungen zu einer Bebauung des Grundstücks in ein konkretes Stadium getreten sind, eine (teilweise) Nutzung
zu eigenen Wohnzwecken nicht ausgeschlossen werden kann und auch ernsthafte und nachhaltige Bemühungen zu einer Verpachtung
in unbebautem Zustand nicht nachgewiesen werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1233 Nr. 20 RAAAD-39838
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