Unentgeltliche Ausgabe von Aktionoptionen an Mitarbeiter führt nicht zu gewinnminderndem Personalaufwand
Leitsatz
1. Die unentgeltliche Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung ist nicht als gewinnmindernder
Personalaufwand zu berücksichtigten.
2. Einstellungen in die Kapitalrücklage sind zwingend erfolgsneutral. Voraussetzung dafür, dass der Kapitalrücklage etwas
zugeführt wird, ist, dass der Gesellschaft auch ein entsprechender Vermögensgegenstand zugewendet wird.
3. Die Ausgabe von Stock Options wird von § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB nicht erfasst, da es sich bei diesen Aktienoptionen nicht
um ein verbrieftes Recht handelt.
4. Die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS oder US-GAAP) haben rechtlich nichts mit der in § 5 Abs. 1 Satz
1 EStG geregelten Gewinnermittlung zu tun, denn der Abschluss nach den Standards ist losgelöst von nationalen Vorschriften
und mithin für die Besteuerung unmaßgeblich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1108 Nr. 18 EFG 2010 S. 250 Nr. 3 PAAAD-39830
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