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FG München Beschluss v. - 10 V 1212/09

Gesetze: AO § 193 Abs. 2 Nr. 2

Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Die Anordnung einer Außenprüfung ist auch zur Überprüfung der besteuerungsrelevanten Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige hierzu in seiner Steuererklärung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat.

2. Die Prüfungsbefugnis ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen Einkunftsmillionäre oder eine größere Anzahl von Lebensvorgängen beurteilt werden sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-39829

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 24.09.2009 - 10 V 1212/09

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