Überschussprognose und Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung an nahe Angehörige
Leitsatz
1. Bei verbilligter Wohnraumüberlassung an nahe Angehörige sind zukünftig eintretende Faktoren (im Streitfall der Wegfall
der Zinsbelastung durch Tilgung der Darlehensschulden und die Erhöhung der Mieteinnahmen durch Vermietung der Wohnung an Dritte)
nur dann in die Überschussprognose einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung im Veranlagungszeitraum vorhersehbar
waren. Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern.
2. Sofern nicht aufgrund konkreter Umstände von einer kürzeren Zeitspanne der Vermögensnutzung auszugehen ist, ist bei der
Prognose zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht von einem Zeitraum von 30 Jahren auszugehen.
3. Bei Einnahmen zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen Miete und negativer Überschussprognose sind die Aufwendungen im entsprechenden
Verhältnis zu kürzen und nur hinsichtlich des entgeltlichen Teils der Vermietung als Werbungskosten abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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