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FG Nürnberg 09.11.2001 IV 84/2000

Schenkungsteuer; | Nießbrauchsverzicht

Wenn nach einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt später der schenkende Vorbehaltsnießbraucher auch auf den Nießbrauch verzichtet, wird nach dem (Rev. eingel., Az. des BFH: II R 65/01) nur die bei der ursprünglichen Schenkung nach § 25 ErbStG gestundete ErbSt auf den Nießbrauchswert fällig gestellt und keine neue SchenkSt gem. § 7 ErbStG ausgelöst (gegen , EFG 2001 S. 148, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 3/01; FG München, rkr. Beschl. v. - 4 V 2977/2000, EFG 2001 S. 147; , DStRE 1998 S. 768, und gegen H 85 Abs. 4 ErbStH).

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