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IWB Nr. 6 vom Seite 196

Änderung des Umwandlungsrechts geplant

[i]Vereinfachungen bei der Verschmelzung und SpaltungDas Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor und wird sich insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften auswirken.

[i]Anpassung bis zum 30.6.2011 vorgeschriebenDas Änderungsgesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie, die der EU-Ministerrat im Juli vergangenen Jahres beschlossen hatte und die am in Kraft getreten ist. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum angepasst werden.

[i]Referentenentwurf unter www.bmj.bund.de/files/-/4443/RefE_drittes_gesetz_aenderung_umwandlungsgesetz.pdfGeplant ist insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Dies umfasst die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Wege und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.

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