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IWB 6/2010 S. 195

Kroatien | Erhebung der befristeten Krisensteuer verändert

Die am 1.8.2009 wegen der Wirtschaftskrise eingeführte, bis Ende 2010 geltende „Krisensteuer” auf Löhne, Renten und andere Einkünfte ist nach einem Regierungsbeschluss von Anfang März dieses Jahres künftig erst ab einem jährlichen Einkommen von 6.000 HRK zu zahlen, und zwar unverändert i. H. von 4 %. Die Steuer von 2 % der Einkommensgruppe 3.000 bis 6.000 HRK entfällt gänzlich.

Werner Gnoth

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