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Aktuelle Entwicklungen zur Managerhaftung und zur D&O-Versicherung
Zunehmende Risiken machen Versicherungspolicen auch für KMU interessant
Wo Verluste entstanden sind, wird schnell nach Verantwortlichen gesucht – denken Sie nur aktuell in der Wirtschaftskrise an die Verluste im Bankengeschäft oder an fehlerhafte Restrukturierungsmaßnahmen. Folgerichtig ist die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) zur Absicherung der Managerhaftung in den Fokus vieler Unternehmensleitungen und somit auch Ihrer Mandanten gerückt. Der folgende Beitrag gibt Ihnen zunächst einen Überblick über einschlägige Gesetzesreformen und erläutert dann die Entwicklung der Risikofelder sowie die Deckungsschutzrisiken der D&O-Versicherung.
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Einschlägige
Gesetzesreformen |
1. Die Selbstbeteiligung der
Manager |
Auch in Zukunft bleibt der Abschluss einer
D&O-Versicherung nicht obligatorisch, sondern freiwillig. Aber seit dem
verpflichtet das Gesetz zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) durch
Einfügung des
§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG
Aktiengesellschaften, in D&O-Versicherungen einen Selbstbehalt zu
vereinbaren. Mit Hilfe des Selbstbehalts will der Gesetzgeber
Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern präventiv entgegenwirken und
damit eine verhaltenssteuernde Wirkung erzielen. Zum Schadenser... |