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NWB BB 4/2010 S. 106

Die Wirkung der Restschuldbefreiung

Eine Restschuldbefreiung ist auch ohne eine formal durchgeführte Wohlverhaltensperiode zulässig ( NWB ZAAAD-34760). Nach Ablauf der sechsjährigen Abtretungsphase besteht ein Anspruch auf Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss jedoch – auch wenn diese Entscheidung von Amts wegen geschieht – darauf drängen. Erst dann, wenn die Restschuldbefreiung formal gewährt wurde, treten ihre Folgen ein. Gleichzeitig wies der BGH darauf hin, dass mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung der sog. Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Neuerwerbs entfällt. Dies bedeutet, dass dem Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung der Neuerwerb wieder vollständig zur Verfügung steht.

Der Insolvenzbeschlag besteht darin, dass der gesamte...

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