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Bilanzerleichterungen für den Mittelstand
[i]EU-BilanzrichtlinieDie EU-Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften, also in Deutschland insbesondere die GmbH, die Aktiengesellschaften sowie die GmbH & Co. KG ohne persönlich haftende Gesellschafter. [i]Schwellenwerte für KleinstunternehmenNach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 €, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 € und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).
[i]Erleichterungen für kleine GmbH und GmbH & Co. KGDeutschland hätte dann die Möglichkeit, kleinen GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte Erleichterungen gegenüber den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB zur Bilanzierung und Publizität zu gewähren. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute.