Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 17.02.2010 7 ABR 89/08, NWB 12/2010 S. 881

Arbeitsrecht | Übernahme von Auszubildendenvertreter statt Einsatz eines Leiharbeitnehmers

Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, wenn es im Betrieb einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz gibt, der mit einem Leiharbeitnehmer besetzt ist. Mit einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis per Gesetz ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet, wenn der Auszubildende in den letzten drei Monaten vor Beendigung der Berufsausbildung vom Arbeitgeber schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangt hat (§ 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Der Leiharbeitnehmer ist ggf. an dessen Arbeitgeber/Verleiher zurückzugeben. Ob dies zumutbar ist, ist eine Einzelfallfrage; dabei spielen auch das berechtigte betriebliche Int...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen