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Einkommensteuer | Strategieentgelt als Anschaffungskosten einer Kapitalanlage
Zahlt ein Steuerpflichtiger, der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Vermögensverwalters, ist nach dem das Entgelt den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen zuzurechnen.
War der steuerpflichtige Kapitalanleger im Streitfall noch an einem Abzug des Strategieentgelts als Werbungskosten interessiert, weil sich die Anschaffungskosten nach alter Rechtslage außer in den Fällen des § 17 EStG und § 23 EStG nicht auswirkten, wird er das Urteil nach Einführung der Abgeltungsteuer begrüßen. Bei der Abgeltungsteuer wirken sich gerade umgekehrt die Werbungskosten nicht mehr aus (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG), wohl aber die Anschaffungskosten, weil die Veräußerungsgewinne ohne Rüc...