Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Besteuerung der Forstwirtschaft
Das BMF nimmt mit Schreiben v. Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung des Baumbestands bei Forstwirten (Anwendung der , BStBl 2008 II S. 960, und IV R 50/07, BStBl 2008 II S. 968). Das BMF-Schreiben enthält Aussagen zum Wirtschaftsgut Baumbestand und zu dessen Bilanzierung. Darüber hinaus werden u. a. Pauschsätze nach § 51 EStDV und die Tarifvergünstigung nach § 34b EStG thematisiert. Die Regelungen dieses Schreibens sind auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. R 34b.2 Abs. 1 Satz 4 EStR ist nicht mehr anzuwenden. Soweit sich aus diesem Schreiben für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der bisherigen bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung ergeben, sind die Regelungen erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.