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Einkommensteuer | Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung
Das BMF beantwortet mit Schreiben v. offene Frage im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, die nach dem vereinbart wurden. Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wurde durch das JStG 2008 auf den Kernbereich reduziert, um missbräuchliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte zu verhindern. Seitdem können nur noch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, (Teil-)Betriebe und Mitunternehmeranteile gem. § 13, § 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 18 Abs. 1 EStG sowie Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), wenn mindestens eine 50 %ige Beteiligung übertragen wird, gegen wiederkehrende Leistungen im Wege dieses Rechtsinstituts übertragen werden. Vor allem die Übertragung von Immobilien, Wertpapieren oder typisch stillen Beteiligungen wurde durch die Neuregelu...BStBl 2004 I S. 922