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Körperschaftsteuer | Leistungen gegen Entgelt begründen keinen steuerbefreiten Betrieb
Verpflichtet sich eine gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft gegenüber der steuerpflichtigen Vermieterin von Wohnungen, Leistungen gegen Entgelt im Bereich des altenbetreuten Wohnens zu erbringen, begründet die Körperschaft nach dem damit weder einen Betrieb der Wohlfahrtspflege noch einen steuerbefreiten Zweckbetrieb.
Die Steuerbefreiung des Klägers – eines hauptsächlich auf dem Gebiet der Seniorenbetreuung tätigen Vereins – ist schon daran gescheitert, dass er wesentliche Teile seiner entgeltlichen Leistungen aufgrund eines Vertrags mit einer KG erbracht hat, deren Tätigkeit darin bestand, altenbetreute Wohnungen zu vermieten. Ihr Leistungspaket umfasste die sog. Basisleistungen des Klägers, der somit Subunternehmer der KG war und seine [i]Strahl, NWB F. 4 S. 5293Wo...