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Verteidigungsmöglichkeiten des regressbedrohten Vertragsarztes
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 SGB V im Arznei- und Heilmittelbereich
Aufgrund explodierender Gesundheitsausgaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wächst die Befürchtung der niedergelassenen Ärzte, für ihr Verordnungsverhalten bei Budgetüberschreitung finanziell in die Haftung genommen zu werden. Der Regressdruck betrifft alle Facetten des Verordnungsspektrums, d. h. den Arznei-, Heilmittel- und auch Sprechstundenbedarfssektor. Je nach Patientenzuschnitt erscheint das ärztliche Spannungsverhältnis, einerseits für eine hochwertige Versorgung der Kassenpatienten Sorge zu tragen, andererseits aber auch die Verordnungsbudgets der Praxis nicht zu überschreiten, kaum auflösbar. Hinzu kommt, dass die Behandlungsvorgaben des Gesetzgebers komplex sind und ein Regressverfahren aus Sicht des Arztes als sehr intransparent wahrgenommen wird. Bei Unkenntnis seiner Rechte und Pflichten führt dies zu erheblichen Verfahrensrisiken. Der nachfolgende Beitrag soll eine Hilfestellung bieten, Erfolg versprechende Verteidigungsstrategien nach Einleitung eines Wirtschaftlichkeitsprüfverfahrens zu ergreifen und Wege aufzeigen, präventiv gegenzusteuern.
I. Verwaltungsverfahren und Rechtsweg
Die Krankenkassen überwachen gemeinsam ...