Ermäßigter Umsatzsteuersatz gemäß Zolltarif beim Verkauf von Mineralien
Leitsatz
Unter Nr. 54 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG fallen u. a. mineralogische Sammlungsstücke, d. h. solche im Sinne des Zolltarifs
Nr. 97.05. Das sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaute öffentliche Sammlung
aufgenommen zu werden und die einen gewissen Seltenheitswert haben.
Als umsatzsteuerlich begünstigte Sammlungsstücke können nur solche anerkannt werden, die nicht nur in verhältnismäßig wenigen
Stücken vorhanden sind, sondern sich auch nicht jederzeit beschaffen lassen und demgemäß selten angeboten werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 762 Nr. 9 UStB 2010 S. 207 Nr. 7 YAAAD-39545
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.12.2009 - 5 K 319/05
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