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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 8410/05 B EFG 2010 S. 777 Nr. 10

Gesetze: AO § 226 Abs. 1AO § 240 Abs. 1 S. 5AO § 218 Abs. 2 KO § 53 KO § 54 KO § 55 S. 1 Nr. 1 BGB§ 387 BGB§ 389 UStG

Zulässigkeit der Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen, die aus der Überzahlung von durch Aufrechnung im Konkursverfahren erfüllten Steuerforderungen resultieren

Leitsatz

Wird eine Umsatzsteuerverbindlichkeit während des Konkursverfahrens durch Aufrechnungserklärung des FA erfüllt, ist für die Entstehung des später aus der Überzahlung der Umsatzsteuer folgenden Erstattungsanspruchs nicht auf die Aufrechnungserklärung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem sich die gegenseitigen Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüber standen. Ist die durch Aufrechnung erfüllte Umsatzsteuerforderung vor Eröffnung des Konkursverfahrens fällig, gilt die Umsatzsteuer-Überzahlung als zu diesem Zeitpunkt geleistet; mithin ist der Erstattungsanspruch vor Verfahrenseröffnung begründet. Einer Aufrechnung steht § 55 KO nicht entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 777 Nr. 10
SAAAD-39521

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.01.2010 - 12 K 8410/05 B

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