Zulässigkeit der Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen, die aus der Überzahlung von durch Aufrechnung im Konkursverfahren
erfüllten Steuerforderungen resultieren
Leitsatz
Wird eine Umsatzsteuerverbindlichkeit während des Konkursverfahrens durch Aufrechnungserklärung des FA erfüllt, ist für die
Entstehung des später aus der Überzahlung der Umsatzsteuer folgenden Erstattungsanspruchs nicht auf die Aufrechnungserklärung
abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem sich die gegenseitigen Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüber standen.
Ist die durch Aufrechnung erfüllte Umsatzsteuerforderung vor Eröffnung des Konkursverfahrens fällig, gilt die Umsatzsteuer-Überzahlung
als zu diesem Zeitpunkt geleistet; mithin ist der Erstattungsanspruch vor Verfahrenseröffnung begründet. Einer Aufrechnung
steht § 55 KO nicht entgegen.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 777 Nr. 10 SAAAD-39521
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.01.2010 - 12 K 8410/05 B
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