Vermietung eines Seniorenheims – Inventarüberlassung als Teil der steuerfreien Vermietungsleistung
Leitsatz
Für die umsatzsteuerliche Einordnung erbrachter Leistungen sind die vertraglichen Vereinbarungen der am Leistungsaustausch
Beteiligten maßgeblich.
Bei der Vermietung eines betriebs- und benutzungsfähigen Seniorenheims ist die damit verbundene Inventarüberlassung Teil
der steuerfreien Vermietungsleistung.
Die Vermietung eines solchen Heimes beinhaltet die Leistung eines unteilbaren Ganzes, das auch nicht unter dem Gesichtpunkt
der Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen wäre.
Geschirr und Mobiliar fallen nicht unter den Begriff Betriebsvorrichtung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.10.2006 - 16 K 552/04