Zu den Bindungswirkungen einer zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt mündlich geschlossenen Vereinbarung über einen quotalen
Teilerlass
Leitsatz
Die Entscheidung über einen Erlass ist eine Ermessensentscheidung der Behörde und unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen
Kontrolle.
Zu den Voraussetzungen eines Erlasses von Abgabenrückständen aus persönlichen Gründen.
Mündlich geschlossene Vereinbarungen zwischen Stpfl. und FA über einen quotalen Teilerlass wären nichtig, wenn das FA sich
zu einem Teilerlass verpflichtet hätte, ohne im Rahmen einer Gesamtwürdigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
des Stpfl. eines sachgerechte Ermessensentscheidung zu treffen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-39504
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.08.2008 - 15 K 408/07
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