Wertansatz für sog. Ackerquote – Unrichtigkeit der Bilanz
Leitsatz
Eine Bilanzberichtigung setzt voraus, dass die bisherige Erfassung oder Nichterfassung eines WG bei objektiver Betrachtung
den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung nicht gerecht wird.
Die „Richtigkeit” eines Bilanzansatzes, der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung den Grundsätzen der Sorgfalt entsprach, wird
durch eine später eingetretene Veränderung in der rechtlichen Beurteilung des betreffenden Vorgangs nicht berührt.
Ist zu einer Bilanzierungsfrage (hier: Ackerquote als selbstständiges immaterielles WG) zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
noch keine höchstrichterliche Rspr. ergangen, ist im Rahmen der Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG jede der Sorgfalt entsprechende
Bilanzierung als richtig anzusehen.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 695 Nr. 9 JAAAD-39495
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2009 - 11 K 281/07
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